AGB
Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Mit der Vereinbarung eines Termins zur Abgabe der Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges bei uns
oder bei dem Auftraggeber Vorort wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür
Sorge zu tragen, das alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen,
übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern,
sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.
1.
2.
Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen
Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den
Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Zulassungsdienst ist
berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den neuen
Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
Eine Haftung wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z.B.
Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen. Zulassungsdienst Hamburg ist bemüht, die Aufträge
termingerecht auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.
3.
4.
Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch Zulassungsdienst Hamburg zu vertreten ist,
ersetzt Zulassungsdienst Hamburg die Wiederaufbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten
beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung
ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten,
Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren
Lieferzeit etc.
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckten Identifizierungsnummer mit der am
Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller
übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt Zulassungsdienst Hamburg von
allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der
Auftraggeber bzw. der Autohändler hat gegenüber
Zulassungsdienst Hamburg keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten
bzw. beschlagnahmt werden.
6.
Es gelten die, mit Zulassungsdienst Hamburg mündlich vereinbarten Preise, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt
sind. Abweichend hiervon haben nur im einzelnen schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
7.
Ausgestellte Rechnungen sind bei der Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen
nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern von Zulassungsdienst mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegen
genommen werden.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ist Hamburg
9.
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform
10.
Zulassungsdienst Hamburg übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Weiterleitung von dieser
Homepage auf fremde Inhalte (z.B. durch Hyperlinks) entstehen. Zulassungsdienst Hamburg trägt keine Verantwortung für
diese Inhalte und haftet nicht für diese.
11.
Wenn der Auftraggeber keine weiteren Angaben zu der von Ihm benötigten Kennzeichengröße macht werden
Standardkennzeichen mit den Maßen Länge 520mm Breite 110mm geprägt und besiegelt. Für die Angabe von Abweichungen der
Kennzeichengröße ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kennzeichen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
Alle Rechte vorbehalten Zulassungsdienst Hamburg 01.01.2023
KFZ-Zulassungsdienst für Hamburg und Pinneberg